Über uns

Vorstand und Aufsichtsrat der Erneuerbare Energien Vaihingen und Umgebung e.G.

Von links nach rechts: Helmut Randoll, Aufsichtsrat und Schriftführer; Jutta Maute, Aufsichtsrätin; Erich Hangstörfer, Aufsichtsrat; Susanne Schwarz-Zeeb, Vorstand; Juergen Bothner, Vorstand; Andreas Bertram, Aufsichtsratsvorsitzender; Christoph Hansen, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender; seit 21.7.2023 zusätzlich im Aufsichtsrat: Anke Krombach und Christof Zeeb (beide noch ohne Bild). Erich Hangstörfer ist am 5.10.2023 auf eigenen Wunsch als Aufsichtsrat zurückgetreten.

Neu ab 10.11.2023:

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christoph Hansen; stellvertretende Vorsitzende: Anke Krombach; Schriftführer: Christof Zeeb; stellvertretende Schriftführerin: Jutta Maute

Kontakt:

Erneuerbare Energien Vaihingen an der Enz und Umgebung eG
z.Hd. Jürgen Bothner
Mörikestr. 9
74399 Walheim
Juergen.Bothner@gmx.de

Geschäftsform Genossenschaft

Warum gründen wir die Energiegenossenschaft „Erneuerbare Energien Vaihingen an der Enz und Umgebung eG“?

Wir wollen gemeinsam mit erneuerbaren Energien etwas unternehmen, weil wir für kommende Generationen und die Umwelt Verantwortung tragen.

Welche Vorteile hat die Unternehmensform der Genossenschaft?

Die Genossenschaft steht vielen Interessenten offen, auch mit einem schmalen Geldbeutel. Die Haftung der einzelnen Mitglieder ist auf das gezeichnete Anteilskapital begrenzt. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig davon wie viele Anteile dieses gezeichnet hat. Auch kleinere Dachflächen können von der Genossenschaft genutzt werden, die für sich alleine gesehen nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Was wird mit dem Geld gemacht?

Wir planen kommunale oder regionale Energieprojekte mit erneuerbaren Energien und setzen diese auch um.

Rechnet sich eine Anlage, die erneuerbare Energien nutzt?

Wir erhalten eine auskömmliche Verzinsung. Der Staat garantiert per Gesetz (EEG) einen festen Preis für produzierten Strom über 20 Jahre.

Muss ich privat haften?

Das Risiko ist auf die Einlage begrenzt und eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen.

Ab wann ist der Beitritt möglich?

Ein Beitritt zur Genossenschaft ist erst wieder möglich, sobald der Genossenschaft ein neues Energieprojekt zur Umsetzung zur Verfügung steht.

Satzung

Hier können Sie die Satzung herunterladen & ausdrucken.

Prüfverband:

In Erfüllung des §54 Genossenschaftsgesetzes sind wir Mitglied im Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V.. Der Verband berät uns und übernimmt die gesetzlichen Prüfungen nach §53 Genossenschaftsgesetz:

Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Heilbronner Str. 41
70191 Stuttgart
https://www.wir-leben-genossenschaft.de/